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Lösungen für Expatriates

Entsenden Sie Mitarbeiter ins Ausland?

Hier ist einiges zu beachten: Sind Ihre im Ausland für Sie tätigen Mitarbeiter in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert, so sind Sie als Arbeitgeber im Krankheitsfall dazu verpflichtet, die im Ausland anfallenden Kosten der Behandlung zu ersetzen. Erst dann werden Ihnen von der Gesetzlichen Kasse die Kosten erstattet, die auch in Deutschland bezahlt worden wären. Sind Ihre Mitarbeiter privat versichert, so gilt es zu prüfen, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland ausreichend ist.

In diesem Bereich analysieren wir den Versicherungsbedarf Ihres Unternehmens und erarbeiten für Sie ein Lösungskonzept, um die finanziellen Risiken von Auslandsentsendungen zu minimieren.